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§ 1 Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter VIP-
Fotoreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
(2) Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich, per Telefax oder
in elektronischer Form (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der
anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in
der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag,
sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den
Reiseveranstalter VIP-Fotoreisen zustande. Die Annahme durch VIP-
Fotoreisen bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird VIP-Fotoreisen dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein
übersenden.
(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot von VIP-Fotoreisen vor, an das VIP-
Fotoreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag
kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,
wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die
Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige
Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt,
erklären.
§ 2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche Personen, die mit VIP-Fotoreisen in Geschäftsbeziehung
treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine
Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist VIP-
Fotoreisen by VIP-Fotoreisen.
§ 3 Bezahlung
(1) Zahlungen auf den Reisepreis bedürfen der Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB. Eine Anzahlung
der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung und des
Reisepreissicherungsscheines in Höhe von 20% der
Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das unten
genannte Geschäftskonto von VIP-Fotoreisen zu leisten und wird auf
den Gesamtreisepreis angerechnet.
(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der
Sicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall
vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten. Die
Restzahlung muss unaufgefordert bei VIP-Fotoreisen eingegangen
sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren
Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.
(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor
Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich vor Erhalt des
Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.
(4) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat
keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit
VIP-Fotoreisen zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist,
besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch
auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder
vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
(5) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von VIP-Fotoreisen
gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann VIP-Fotoreisen das
Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit
Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten.
§ 4 Leistungen
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
veröffentlichten Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus
dem Internetportal von VIP-Fotoreisen und den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem
Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für
VIP-Fotoreisen bindend.
(2) VIP-Fotoreisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf
zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich
aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der
jeweiligen Anmeldungsbestätigung.
§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung
gegenüber VIP-Fotoreisen vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen VIP-
Fotoreisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der
Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu.
(3) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich: Bei langfristigen
Annullierungen bis 45 Tage vor Reisebeginn wird eine Stornogebühr
in Höhe von 25,00 EUR pro Person berechnet.
Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende
Gebührensätze:
44. – 31. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
20. – 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
ab 10. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
vom Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 80% des
Reisepreises
(4) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter VIP-
Fotoreisen nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere
Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In
diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich
angefallenen Kosten verpflichtet.
(5) VIP-Fotoreisen behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere
Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden
gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in
Rechnung zu stellen.
(6) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach
Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so
erhebt VIP-Fotoreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn ein
Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je Änderungsvorgang.
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.
(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die
Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an
seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor
mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person
abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht
entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht
möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag
eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften
gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als
Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten.
§ 6 Versicherung
VIP-Fotoreisen empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittkostenversicherung sowie eine
Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen
erhalten Sie über VIP-Fotoreisen.
§ 7 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung
rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.
§ 8 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
VIP-Fotoreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von
VIP-Fotoreisen sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von
VIP-Fotoreisen wahrzunehmen. Kündigt VIP-Fotoreisen, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern
gutgeschriebenen Beträge.
2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann VIP-Fotoreisen vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten von VIP-Fotoreisen unzumutbar, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der
Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis
umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist
unverzüglich zurückzuerstatten.
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3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
VIP-Fotoreisen nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass für den Reiseveranstalter die Durchführung der
Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten
würde, kann der Reiseveranstalter zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht
besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn VIP-Fotoreisen die dazu
führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler)
und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem
Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise
aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein
Buchungsaufwand erstattet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot
des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
§ 9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren
höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
Kunden zurückzubefördern. Entstehende Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
§ 10 Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung,
Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der
Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter VIP-Fotoreisen kann die
Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen,
dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende
Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der
unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.
(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.
(3) VIP-Fotoreisen informiert über die Pflicht des Kunden, einen
aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der
Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur
Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder
vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung
durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem
Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
(Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der
Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu
vertreten hat.
(5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von
VIP-Fotoreisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist
kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um
deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f
BGB gegenüber VIP-Fotoreisen verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
§ 11 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadenminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis
zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 12 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters VIP-Fotoreisen für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen
Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100;
übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des
Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den
Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter
gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) VIP-Fotoreisen informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger der
Bundesrepublik Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der
Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden VIP-
Fotoreisen ausdrücklich mitgeteilt.
(2) Insbesondere für Wüstenreisen nach Tunesien benötigt ein volljähriger
Kunde einen Reisepass, der zum Zeitpunkt des Antritts der Reise noch
mindestens 3 Monate gültig sein muss. Kinder benötigen einen
Kinderreisepass mit Lichtbild mit gleicher Mindestgültigkeitsdauer.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine
Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.
(4) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu
informieren.
§ 14 Preisanpassungen
(1) VIP-Fotoreisen behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern.
Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöht werden:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann VIP-Fotoreisen
vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die
geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.
b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber VIP-
Fotoreisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für VIP-Fotoreisen
verteuert hat.
(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für VIP-Fotoreisen nicht
vorhersehbar waren.
(3) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat VIP-
Fotoreisen den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine
Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin
verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
wenn
VIP-Fotoreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten.
§ 15 DATENSCHUTZ
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung
des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom
Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der
Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen
weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden
selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung
behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien
vor.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen
Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem
Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers
verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung
nach Beendigung des Vertrages.
§ 16 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Der Reiseveranstalter VIP-Fotoreisen kann an seinem Sitz verklagt
werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz
verklagen.
VIP-Fotoreisen by grafodesign
Inhaberin Marie-Luise Zerfass-Reinhardt
Zur alten Mühle 26
34388 Trendelburg
Tel: +49 (0)5675 7210000