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§ 1 Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem
Reiseveranstalter VIP-Fotoreisen den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an.
(2) Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich,
per Telefax oder in elektronischer Form (E-Mail, Internet)
vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde haftet
für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung
mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, so-
fern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den
Reiseveranstalter VIP-Fotoreisen zustande. Die Annahme
durch VIP-Fotoreisen bedarf keiner besonderen Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird VIP-
Fotoreisen dem Kunden eine schriftliche
Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein
übersenden.
(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von VIP-
Fotoreisen vor, an das VIP-Fotoreisen für die Dauer von
10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann
auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,
wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme er-
klärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder
durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung,
Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.
§ 2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
sind natürliche Personen, die mit VIP-Fotoreisen in
Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer ge-
werblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu-
gerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfä-
hige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer ge-
werblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit
der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
ist VIP-Fotoreisen by VIP-Fotoreisen.
§ 3 Bezahlung
(1) Zahlungen auf den Reisepreis bedürfen der
Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §
651 k Abs. 3 BGB. Eine Anzahlung der Reise wird nach
Erhalt der Reisebestätigung und des
Reisepreissicherungsscheines in Höhe von 20% der
Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf
das unten genannte Geschäftskonto von VIP-Fotoreisen
zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis
angerechnet.
(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der
Sicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes
im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt
fällig und zu leisten. Die Restzahlung muss unaufgefor-
dert bei VIP-Fotoreisen eingegangen sein. Maßgeblich
für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift
auf dem Konto beim Reiseveranstalter.
(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als zwei
Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unver-
züglich vor Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an
den Reiseveranstalter zu entrichten.
(4) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der
Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit
des Reisevertrages. Soweit VIP-Fotoreisen zur
Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist, be-
steht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein
Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen
sind gesetzliche oder vertragliche
Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
(5) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von VIP-
Fotoreisen gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann VIP-
Fotoreisen das Durchführen der Reise ablehnen und den
Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten.
§ 4 Leistungen
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt
sich aus den veröffentlichten Leistungsbeschreibungen
im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von VIP-
Fotoreisen und den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf
der Internetseite enthaltenen Angaben sind für VIP-
Fotoreisen bindend.
(2) VIP-Fotoreisen behält sich ausdrücklich vor, aus sach-
lich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor
der Buchung informiert wird.
(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller
Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die
Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entspre-
chenden konkreten Angebot an den Kunden und der je-
weiligen Anmeldungsbestätigung.
§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Storno,
Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch
Erklärung gegenüber VIP-Fotoreisen vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem
Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen
VIP-Fotoreisen unter Berücksichtigung gewöhnlich er-
sparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger
Verwendung der Reiseleistungen pauschale
Entschädigungen zu.
(3) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich: Bei langfristi-
gen Annullierungen bis 45 Tage vor Reisebeginn wird
eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 EUR pro Person
berechnet.
Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nach-
folgende Gebührensätze:
44. – 31. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
30. – 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
20. – 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
ab 10. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
vom Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 80%
des Reisepreises
(4) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter
VIP-Fotoreisen nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine
oder geringere Kosten als die geltend gemachte
Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der
Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen
Kosten verpflichtet.
(5) VIP-Fotoreisen behält sich das Recht vor, im Einzelfall
eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner ent-
standenen, dem Kunden gegenüber konkret zu bezif-
fernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu
stellen.
(6) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der
Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf
Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss
Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so erhebt
VIP-Fotoreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn ein
Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je
Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach
Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur ge-
ringe Kosten verursachen.
(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, be-
steht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine
Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde
hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzu-
teilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese
Person abzulehnen, sofern sie den besonderen
Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre
Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht mög-
lich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in
den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüng-
liche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für
den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche
durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten.
§ 6 Versicherung
VIP-Fotoreisen empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittkostenversicherung sowie eine
Auslandskrankenversicherung. Angebote für
Reiseversicherungen erhalten Sie über VIP-Fotoreisen.
§ 7 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vor-
zeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der
Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt
oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche
Regelungen entgegenstehen.
§ 8 Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
VIP-Fotoreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge-
rechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von VIP-
Fotoreisen sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die
Rechte von VIP-Fotoreisen wahrzunehmen. Kündigt VIP-
Fotoreisen, so behält er den Anspruch auf den
Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer an-
derweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genom-
menen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von
Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder be-
hördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann VIP-
Fotoreisen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wird die
Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten von VIP-Fotoreisen unzumutbar, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass
im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde,
erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umge-
hend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüg-
lich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und
der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten.
3. bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für VIP-Fotoreisen nicht zumutbar, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
dass für den Reiseveranstalter die Durchführung der
Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze bedeuten würde, kann der
Reiseveranstalter zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht be-
steht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn VIP-
Fotoreisen die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten
hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem
Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem
Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der
Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand erstat-
tet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot des
Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
§ 9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraus-
sehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der
Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die be-
reits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu er-
bringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern.
Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fal-
len die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
§ 10 Obliegenheiten und Kündigung des Kunden,
Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen,
Verjährung
(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht
wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der
Reiseveranstalter VIP-Fotoreisen kann die Abhilfe verwei-
gern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfor-
dert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe
schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets un-
verzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten
genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.
(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beein-
trächtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.
(3) VIP-Fotoreisen informiert über die Pflicht des Kunden,
einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie
darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e
BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen
ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom
Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse
waren.
(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der
Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der
Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der
Mangel beruht auf einem Umstand, den der
Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
(5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind inner-
halb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
unter der unten genannten Adresse von VIP-Fotoreisen gel-
tend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist
kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche han-
delt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB ge-
genüber VIP-Fotoreisen verjähren nach zwei Jahren. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert.
§ 11 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen über die Schadenminderungspflicht mitzu-
wirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst ge-
ring zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur
Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
§ 12 Haftung des Reiseveranstalters und
Haftungsbegrenzung
(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters VIP-
Fotoreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden entstehen-
den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten delikti-
schen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter
bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des
Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifa-
chen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen
den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausge-
schlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die
auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen an-
zuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf
sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf
berufen.
§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) VIP-Fotoreisen informiert den Kunden über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt
dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik
Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der
Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie
wurden VIP-Fotoreisen ausdrücklich mitgeteilt.
(2) Insbesondere für Wüstenreisen nach Tunesien benötigt
ein volljähriger Kunde einen Reisepass, der zum Zeitpunkt
des Antritts der Reise noch mindestens 3 Monate gültig sein
muss. Kinder benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild
mit gleicher Mindestgültigkeitsdauer.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und
Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile,
die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der
Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet
nicht erfüllt.
(4) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der
Kunde selbst zu informieren.
§ 14 Preisanpassungen
(1) VIP-Fotoreisen behält sich vor, den mit dem Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse zu ändern. Erhöhen sich die
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöht werden:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann VIP-
Fotoreisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In
anderen Fällen werden die geforderten erhöhten
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des ver-
einbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergeben-
den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden
verlangt werden.
b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegen-
über VIP-Fotoreisen erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise da-
durch für VIP-Fotoreisen verteuert hat.
(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht einge-
treten und bei Vertragsschluss für VIP-Fotoreisen nicht vor-
hersehbar waren.
(3) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat VIP-Fotoreisen den Kunden unverzüglich
davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab
dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt
wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5%
oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
wenn
VIP-Fotoreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot
anzubieten.
§ 15 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die
zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen
persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern
gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebe-
nenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben wer-
den. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom
Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum
Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter
einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personen-
bezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jeder-
zeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der
Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung
der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufen-
den Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach
Beendigung des Vertrages.
§ 16 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit,
Gerichtsstand
(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Der Reiseveranstalter VIP-Fotoreisen kann an seinem Sitz
verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an
dessen Wohnsitz verklagen.
VIP-Fotoreisen by grafodesign
Inhaber Reinhard Zerfaß
Zur alten Mühle 26
34388 Trendelburg
Tel: +49 (0)5675 7210000
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